Arbeitsschutz Dienst
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.1.2026Wichtiger Hinweis:Der digitale Pflichtencheck, der Kurzcheck, die Portalnutzung, bereitgestellte Vorlagen und etwaige Statusberichte ersetzen keine vollständige betriebliche Gefährdungsbeurteilung, keine behördliche oder berufsgenossenschaftliche Prüfung und keine eigenverantwortliche Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten durch den Arbeitgeber. Die Verantwortung für richtige Angaben, Prüfung, Ergänzung, Umsetzung, Fortschreibung und Wirksamkeitskontrolle verbleibt beim Kunden als Arbeitgeber. Eine Expertenprüfung oder Vor-Ort-Begehung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Bestellungen, Nutzungen, Beratungen, digitalen Leistungen, Softwareleistungen, Dokumentationsleistungen, Unterstützungsleistungen, Prüfleistungen und sonstigen Leistungen der Agentur für Digitale Dienste UG (haftungsbeschränkt), Greifswalder Str. 87, 10409 Berlin nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Vertragspartner des Anbieters sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Der Kunde versichert mit Abgabe seiner Bestellung, dass er nicht als Verbraucher handelt.

Der Kunde versichert, dass er seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen des Anbieters ausschließlich für eigene unternehmerische, gewerbliche, freiberufliche oder öffentlich-rechtliche Zwecke nutzt.

Handelt eine natürliche Person für den Kunden, versichert diese, zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Kunden bevollmächtigt zu sein. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Vertretungsmacht zu verlangen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zu.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Digitaler Arbeitsschutz-Service bezeichnet die vom Anbieter angebotene digitale Unterstützung bei der Erfassung, Strukturierung, Auswertung, Dokumentation, Verwaltung und Fortschreibung arbeitsschutzbezogener Informationen.

Pflichtencheck bezeichnet eine softwaregestützte Ersteinschätzung auf Grundlage der Angaben des Kunden zu Betrieb, Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Arbeitsbereichen, vorhandenen Unterlagen, Nachweisen, Prüfungen und sonstigen arbeitsschutzrelevanten Umständen.

Kurzcheck bezeichnet die verkürzte Form des Pflichtenchecks. Der Kurzcheck dient der vorläufigen Orientierung und der Feststellung eines möglichen Handlungsbedarfs.

Portal bezeichnet die vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform, über die der Kunde Angaben erfassen, Dokumente hochladen, Auswertungen abrufen, Maßnahmen verwalten, Unterweisungen organisieren, Prüf- und Fristenübersichten führen und sonstige vereinbarte Funktionen nutzen kann.

Cloud-Service oder SaaS-Leistung bezeichnet den cloudbasierten Zugang zum Portal oder zu einzelnen Softwarefunktionen des Anbieters über Internetbrowser, mobile Anwendung oder Schnittstellen.

Arbeitsschutzdokumentation bezeichnet vom Anbieter bereitgestellte, erzeugte oder im Portal verwaltete Unterlagen, insbesondere Statusberichte, Maßnahmenlisten, Unterweisungsvorlagen, Unterweisungsnachweise, Prüfkataster, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisvorlagen, Fristenübersichten und sonstige Dokumentationshilfen.

Vorlagen sind allgemeine oder kundenspezifisch vorbereitete Dokumentationsmuster, die vom Kunden zu prüfen, zu ergänzen, zu ändern, freizugeben, umzusetzen und fortzuschreiben sind.

Expertenprüfung bezeichnet eine fachliche Durchsicht und Einordnung von Angaben, Dokumenten, Maßnahmen oder Arbeitsschutzbereichen durch qualifizierte Personen, soweit eine solche Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

Vor-Ort-Begehung bezeichnet die physische Besichtigung einer Betriebsstätte oder eines Betriebsbereichs des Kunden. Eine Vor-Ort-Begehung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Autorisierte Nutzer sind diejenigen Personen, denen der Kunde berechtigterweise Zugang zum Portal einräumt.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in Prospekten, Präsentationen, Preisübersichten, Anzeigen, E-Mails oder sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

Die Bestellung, Buchung, elektronische Beauftragung, Unterzeichnung eines Angebots oder sonstige Beauftragung durch den Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Freischaltung des Kundenkontos, durch Bereitstellung des Portals oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.

Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahmeerklärung bezeichnet ist.

Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die Auftragsbestätigung, die gebuchte Leistungsbeschreibung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige Service-Level-Vereinbarungen, etwaige Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung sowie etwaige individualvertragliche Zusatzvereinbarungen.

Mündliche Erklärungen, werbliche Aussagen, Präsentationen oder Vorgespräche sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter mindestens in Textform ausdrücklich bestätigt wurden.

§ 4 Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt digitale, organisatorische und unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeitsschutzorganisation von Unternehmen.

Der Anbieter kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:

a) digitalen Pflichtencheck oder Kurzcheck,b) Bereitstellung eines digitalen Portals,c) Erfassung und Strukturierung arbeitsschutzrelevanter Kundendaten,d) softwaregestützte Ampelbewertung und Statusauswertung,e) Erstellung von Statusberichten und Maßnahmenübersichten,f) Bereitstellung von Vorlagen und Dokumentationshilfen,g) Unterstützung bei der Vorbereitung von Gefährdungsbeurteilungen,h) Unterstützung bei der Organisation und Dokumentation von Unterweisungen,i) Unterstützung beim Aufbau eines Prüf- und Fristenkatasters,j) Unterstützung bei der Verwaltung von Nachweisen,k) Unterstützung bei Erste-Hilfe- und Brandschutzorganisation,l) Hinweise auf mögliche arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe,m) optionale Expertenprüfung,n) optionale Vor-Ort-Begehung,o) telefonische, elektronische oder videobasierte Beratung,p) Schulungen, Support, Customizing oder sonstige Zusatzleistungen, soweit vereinbart.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils gebuchten Paket, der Auftragsbestätigung oder der individualvertraglichen Vereinbarung.

Der Anbieter schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten behördlichen, berufsgenossenschaftlichen, versicherungsrechtlichen, gerichtlichen, auditbezogenen oder sonstigen externen Anerkennungs- oder Prüfungserfolg.

Der Anbieter schuldet insbesondere nicht, dass eine Behörde, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Versicherung, Zertifizierungsstelle, ein Gericht, ein Auditor oder ein sonstiger Dritter die Unterlagen, Angaben, Maßnahmen oder Organisation des Kunden als vollständig, ausreichend, zweckmäßig oder rechtskonform bewertet.

Die Leistungen des Anbieters dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden. Die gesetzliche, organisatorische und tatsächliche Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber, Unternehmer oder Betreiber bleibt uneingeschränkt bestehen.

§ 5 Keine Übernahme der Arbeitgeberverantwortung

Der Kunde bleibt für die Erfüllung sämtlicher ihn treffender arbeitsschutzrechtlicher, unfallverhütungsrechtlicher, arbeitsmedizinischer, brandschutzrechtlicher, datenschutzrechtlicher, betriebsorganisatorischer und sonstiger gesetzlicher Pflichten ausschließlich verantwortlich.

Der Anbieter übernimmt keine Arbeitgeberpflichten des Kunden.

Der Anbieter übernimmt insbesondere nicht:

a) die Pflicht zur tatsächlichen Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung,b) die Pflicht zur Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen,c) die Pflicht zur Wirksamkeitskontrolle,d) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten, soweit nicht ausdrücklich eine konkrete Unterweisungsleistung vereinbart ist,e) die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit,f) die Pflicht zur Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge,g) die Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln,h) die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern, Sicherheitsbeauftragten oder sonstigen Funktionen,i) die Pflicht zur Beachtung behördlicher, berufsgenossenschaftlicher oder versicherungsrechtlicher Vorgaben.

Auch bei Nutzung des Portals, des Pflichtenchecks, des Kurzchecks, von Vorlagen, Unterweisungsmodulen, Dokumentationshilfen, Maßnahmenlisten oder Expertenprüfungen bleibt der Kunde für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, betriebliche Passgenauigkeit, Umsetzung und Wirksamkeit verantwortlich.

Eine vollständige Übertragung gesetzlicher Arbeitgeberpflichten auf den Anbieter findet nicht statt.

Der Anbieter ist nur dann als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragter oder sonstige gesetzlich vorgesehene Fachfunktion tätig, wenn dies ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart und die hierfür erforderliche Qualifikation und Beauftragung nachgewiesen ist.

Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung wird der Anbieter nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, befähigte Person oder sonstige gesetzlich vorgesehene Funktion bestellt.

§ 6 Pflichtencheck und Kurzcheck

Der Pflichtencheck und der Kurzcheck beruhen auf den Angaben des Kunden.

Der Anbieter prüft im Rahmen des Pflichtenchecks oder Kurzchecks nicht ohne gesonderte Vereinbarung die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

Die im Rahmen des Pflichtenchecks oder Kurzchecks erzeugten Ergebnisse, Ampelbewertungen, Prozentwerte, Risikohinweise, Statusberichte, Maßnahmenhinweise oder Paketempfehlungen stellen eine vorläufige Orientierung dar.

Der Pflichtencheck und der Kurzcheck ersetzen keine vollständige betriebliche Gefährdungsbeurteilung, keine arbeitsschutzrechtliche Gesamtprüfung, keine behördliche Prüfung, keine berufsgenossenschaftliche Prüfung, keine arbeitsmedizinische Vorsorge, keine Prüfung durch eine befähigte Person und keine Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes.

Der Kunde ist verpflichtet, unzutreffende, unvollständige oder unklare Angaben zu berichtigen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse des Pflichtenchecks oder Kurzchecks eigenverantwortlich zu prüfen und erforderlichenfalls eine weitergehende Prüfung, Expertenprüfung, Vor-Ort-Begehung, Fachberatung oder sonstige Maßnahme zu veranlassen.

Soweit der Pflichtencheck oder Kurzcheck Handlungsbedarf anzeigt, liegt die Entscheidung über Art, Umfang, Zeitpunkt und Umsetzung weiterer Maßnahmen beim Kunden, sofern keine gesonderte Leistung ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 7 Gefährdungsbeurteilungen, Vorlagen und Dokumentationshilfen

Soweit der Anbieter Gefährdungsbeurteilungen, Gefährdungsbeurteilungsvorlagen, Maßnahmenpläne, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisvorlagen, Prüfkataster, Fristenübersichten oder sonstige Dokumente bereitstellt, handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, um unterstützende Vorlagen, Entwürfe, Arbeitshilfen oder Dokumentationsgrundlagen.

Der Kunde hat sämtliche Vorlagen und Dokumente vor Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität, betriebliche Passgenauigkeit und tatsächliche Umsetzbarkeit zu prüfen.

Der Kunde hat die Vorlagen eigenverantwortlich an seine konkreten Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Beschäftigtengruppen, Räumlichkeiten, Betriebsstätten und organisatorischen Besonderheiten anzupassen.

Vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen werden erst dann zu einer betrieblichen Arbeitsschutzdokumentation des Kunden, wenn der Kunde sie geprüft, ergänzt, freigegeben, umgesetzt und im Betrieb eingeführt hat.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Gefahren, Tätigkeiten, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Maschinen, Räumlichkeiten, Personen, Arbeitsabläufe oder sonstige Umstände, die der Kunde nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig angegeben hat.

Neu hinzukommende Gefahrstoffe, Maschinen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Standorte, Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder sonstige Änderungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu erfassen, zu bewerten und, soweit die beauftragte Leistung betroffen ist, dem Anbieter mitzuteilen.

Die Fortschreibung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung bleibt Aufgabe des Kunden.

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die rechtliche Unbedenklichkeit, behördliche Anerkennung oder vollständige Eignung von Vorlagen, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende individuelle Fachprüfung vereinbart wurde.

§ 8 Expertenprüfung

Eine Expertenprüfung wird nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil des gebuchten Pakets ist.

Gegenstand der Expertenprüfung ist die fachliche Durchsicht und Einordnung der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Nachweise, Vorlagen, Maßnahmenpläne oder sonstigen Informationen im vereinbarten Umfang.

Die Expertenprüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, soweit keine Vor-Ort-Begehung vereinbart wurde.

Eine Expertenprüfung kann insbesondere umfassen:

a) Plausibilitätsprüfung von Kundenangaben,b) Prüfung auf offensichtliche Lücken,c) Einordnung von Handlungsbedarf,d) Empfehlung weiterer Maßnahmen,e) Hinweis auf erforderliche oder zweckmäßige Vor-Ort-Prüfungen,f) Hinweis auf mögliche betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuungsbedarfe,g) Hinweis auf erforderliche Prüfungen durch befähigte Personen oder sonstige Fachstellen.

Die Expertenprüfung stellt keine behördliche Freigabe, keine Zertifizierung, keine Garantie der Rechtskonformität und keine Übernahme der Arbeitgeberverantwortung dar.

Der Anbieter schuldet keine Feststellung, dass der Betrieb des Kunden „rechtssicher“, „prüfungssicher“, „mängelfrei“ oder „vollständig gesetzeskonform“ ist.

Der Anbieter kann im Rahmen der Expertenprüfung Empfehlungen aussprechen. Die Entscheidung über Umsetzung, Priorisierung und betriebliche Einführung liegt beim Kunden.

§ 9 Vor-Ort-Begehungen

Vor-Ort-Begehungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

Eine Vor-Ort-Begehung bezieht sich nur auf die ausdrücklich vereinbarten Standorte, Betriebsbereiche, Tätigkeiten und Fragestellungen.

Nicht besichtigte Bereiche, nicht genannte Tätigkeiten, nicht vorgelegte Unterlagen und nicht mitgeteilte Umstände sind nicht Gegenstand der Begehung.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vom Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen eingesetzten Personen Zugang zu den vereinbarten Bereichen erhalten und dass eine geeignete kundenseitige Ansprechperson zur Verfügung steht.

Der Kunde hat vor Beginn der Begehung auf besondere Gefahren, Zutrittsbeschränkungen, Sicherheitsvorgaben, Geheimhaltungsbereiche, Hygieneregeln, betriebliche Besonderheiten und sonstige relevante Umstände hinzuweisen.

Eine allgemeine Ortsbesichtigung durch den Anbieter stellt keine vollständige sicherheitstechnische Begehung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz dar, sofern dies nicht ausdrücklich als solche vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt wird.

Vor-Ort-Leistungen können gesondert abgerechnet werden. Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen und Zuschläge können nach Angebot, Auftragsbestätigung oder Preisliste berechnet werden.

§ 10 Unterweisungen und Schulungsmodule

Der Anbieter kann digitale Unterweisungsmodule, Unterweisungsvorlagen, Schulungsinhalte, Tests, Teilnahmebestätigungen und Nachweisdokumente bereitstellen.

Der Kunde hat zu prüfen, ob die jeweilige Unterweisung für Tätigkeit, Arbeitsplatz, Gefährdungslage, Sprache, Verständnisniveau, Beschäftigtengruppe und betriebliche Situation geeignet ist.

Der Kunde bleibt für Auswahl, Durchführung, Wiederholung, Ergänzung, Verständlichkeit, Dokumentation und Wirksamkeit der Unterweisung verantwortlich.

Soweit praktische Einweisungen, betriebliche Demonstrationen, persönliche Erläuterungen, tätigkeitsbezogene Ergänzungen oder Präsenzunterweisungen erforderlich sind, hat der Kunde diese eigenverantwortlich zu veranlassen.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein digitales Unterweisungsmodul in jedem Einzelfall eine persönliche, praktische oder tätigkeitsbezogene Unterweisung vollständig ersetzt.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beschäftigte die Unterweisungsinhalte tatsächlich zur Kenntnis nehmen, verstehen und im Betrieb anwenden können.

§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Leistungen

Der Anbieter kann Hinweise auf mögliche arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe geben und den Kunden organisatorisch bei der Erfassung und Verwaltung entsprechender Hinweise unterstützen.

Der Anbieter erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich ein hierfür qualifizierter Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung eingeschaltet wird.

Medizinische Diagnosen, Untersuchungsergebnisse oder sonstige vertrauliche Gesundheitsdaten sollen im Portal nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart, erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Der Kunde bleibt für Prüfung, Organisation, Veranlassung, Dokumentation und Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge verantwortlich, soweit ihn gesetzliche Pflichten treffen.

Der Anbieter schuldet keine medizinische Beurteilung, Diagnose, Untersuchung oder Vorsorgeleistung, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.

§ 12 Prüfkataster und Arbeitsmittelprüfungen

Der Anbieter kann den Kunden bei Aufbau, Pflege und Verwaltung eines Prüf- und Fristenkatasters unterstützen.

Die tatsächliche Prüfung von Arbeitsmitteln, Anlagen, elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen, Leitern, Regalen, Feuerlöschern, Türen, Toren, Fahrzeugen oder sonstigen prüfpflichtigen Einrichtungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit Prüfungen gesetzlich oder nach Unfallverhütungsvorschriften durch befähigte Personen, Sachkundige, zugelassene Überwachungsstellen oder sonstige Fachstellen durchzuführen sind, bleibt der Kunde für die ordnungsgemäße Beauftragung und Durchführung verantwortlich, soweit der Anbieter diese Leistung nicht ausdrücklich übernommen hat.

Das Portal kann Prüffristen, Dokumente und Erinnerungen verwalten. Eine solche Verwaltung ersetzt nicht die tatsächliche Prüfung des Arbeitsmittels.

§ 13 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend, aktuell und rechtzeitig bereitzustellen.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, zutreffende Angaben zu machen über:

a) Branche, Betriebsstruktur und Standorte,b) Beschäftigtenzahl und Beschäftigtengruppen,c) Tätigkeiten und Arbeitsbereiche,d) Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen,e) Gefahrstoffe und sonstige Arbeitsstoffe,f) Fahrzeuge und Außendiensttätigkeiten,g) Unterweisungen und Nachweise,h) Erste Hilfe und Brandschutz,i) Prüfungen und Prüfprotokolle,j) vorhandene Gefährdungsbeurteilungen,k) Unfälle, Beinaheunfälle und Beanstandungen, soweit relevant,l) vorhandene Fachkraft-, Betriebsarzt- oder sonstige Betreuungsverhältnisse.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der betrieblichen Verhältnisse unverzüglich zu erfassen oder mitzuteilen, sofern diese für Arbeitsschutz, Dokumentation, Bewertung, Fristen oder Maßnahmen relevant sein können.

Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Hinweise, Maßnahmenlisten, Dokumente und Empfehlungen eigenverantwortlich zu prüfen und nur nach eigener Freigabe umzusetzen.

Der Kunde ist verpflichtet, gesetzliche Fristen, Prüfintervalle, Unterweisungstermine, Vorsorgeanlässe und sonstige Pflichten eigenverantwortlich zu überwachen, soweit keine konkrete Überwachungsleistung ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor Zugriff Dritter zu schützen und nur autorisierten Nutzern zugänglich zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unberechtigten Personen bekannt geworden sind.

Der Kunde ist verpflichtet, seine IT-Systeme, Internetverbindungen, Endgeräte, Browser, Netzwerke und Sicherheitsmaßnahmen in einem für die Portalnutzung geeigneten Zustand zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet, von ihm hochgeladene Daten und Dateien vor Upload angemessen auf Schadsoftware zu prüfen.

Der Kunde trägt Nachteile, Schäden, Verzögerungen und Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder unterlassenen Angaben oder Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen.

§ 14 Portalnutzung, Cloud-Service und technische Leistungen

Soweit der Anbieter ein Portal oder einen Cloud-Service bereitstellt, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

Der Kunde darf das Portal ausschließlich für den eigenen internen Geschäftsbetrieb nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, das Portal oder einzelne Funktionen an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, gewerblich weiterzuverwerten, nachzubilden, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder Dritten unbefugt zugänglich zu machen.

Zugangsdaten dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden, soweit nicht eine entsprechende Mehrnutzerlizenz vereinbart ist.

Der Anbieter ist berechtigt, das Portal weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Der Anbieter ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, rechtlicher Änderungen, Systempflege, Missbrauchsvermeidung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit erforderlich oder zweckmäßig ist.

Eine bestimmte Systemverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich in einer Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde.

Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen bei Telekommunikationsdienstleistern, Rechenzentren, Drittanbietern, Internetknoten, Energieversorgung, kundenseitigen Systemen oder Ereignisse höherer Gewalt gelten nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten, soweit der Anbieter diese nicht schuldhaft verursacht hat.

Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen. Längere Wartungsfenster sollen dem Kunden, soweit zumutbar, vorab mitgeteilt werden.

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Portal vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, wenn dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren, zur Systemsicherheit, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei missbräuchlicher Nutzung.

§ 15 Support, Schulung, Customizing und Zusatzleistungen

Supportleistungen werden nur im vereinbarten Umfang erbracht.

Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt Support während der Geschäftszeiten des Anbieters, werktags von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

Support kann telefonisch, elektronisch, per Videotermin, per Fernzugriff oder über das Portal erbracht werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Einrichtung, Datenmigration, Customizing, Schnittstellenanpassungen, Schulungen, Sonderauswertungen, individuelle Dokumentenerstellungen, Vor-Ort-Leistungen und sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasste Leistungen kann der Anbieter nach der jeweils aktuellen Preisliste oder nach gesondertem Angebot abrechnen.

§ 16 Testversionen und kostenlose Leistungen

Kostenlose Kurzchecks, Demo-Zugänge, Testzugänge, Beta-Versionen, Preview-Versionen, Musterberichte oder sonstige unentgeltliche Leistungen können jederzeit geändert, beschränkt oder eingestellt werden.

Für kostenlose Leistungen schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit, keine dauerhafte Speicherung, keinen Support, keine Fehlerfreiheit und keine bestimmte Funktionalität, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Kostenlose Auswertungen und Musterberichte dienen ausschließlich der Orientierung.

Kostenlose Leistungen begründen keinen Anspruch auf vollständige Arbeitsschutzdokumentation, Expertenprüfung, Vor-Ort-Begehung oder individuelle Beratung.

§ 17 Drittleistungen, Schnittstellen und externe Dienste

Das Portal kann technische Schnittstellen oder Verlinkungen zu Diensten Dritter enthalten.

Dienste Dritter sind nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters, soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung des Anbieters bezeichnet werden.

Für Dienste Dritter gelten deren jeweilige Vertrags-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.

Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt, Richtigkeit, Sicherheit, Datenschutz, Funktionsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit von Diensten Dritter, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit der Anbieter Leistungen Dritter lediglich vermittelt, kommt ein Vertrag über diese Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

§ 18 End of Life, Produktänderung und Leistungsersetzung

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen, Module, Schnittstellen, Drittsoftwarekomponenten oder Cloud-Services zu ersetzen, weiterzuentwickeln oder einzustellen, wenn technische, wirtschaftliche, rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe dies erforderlich oder zweckmäßig machen.

Wird ein Cloud-Service, eine Drittsoftware oder ein Modul durch eine neue Lösung funktional ersetzt oder vom Hersteller nicht mehr weiterentwickelt, kann der Anbieter die betroffene Leistung mit einer Frist von sechs Monaten einstellen oder durch eine angemessene Ersatzlösung ersetzen.

Der Anbieter wird den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über wesentliche Änderungen, Migrationen oder Einstellungstermine informieren.

Weitergehende Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 19 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Paket, der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Einmalige Leistungen, Einrichtungsgebühren, Beratungsleistungen, Prüfleistungen, Vor-Ort-Leistungen und Zusatzleistungen werden mit Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Monatliche Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.

Jährliche Entgelte sind jeweils zu Beginn der Vertragslaufzeit oder Verlängerungslaufzeit im Voraus fällig.

Upgrades sind jederzeit möglich, sofern technisch und organisatorisch verfügbar. Die zusätzliche Vergütung wird zeitanteilig für die verbleibende Vertragslaufzeit berechnet.

Downgrades sind nur zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit möglich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse empfangsbereit ist und regelmäßig abgerufen wird.

Der Anbieter kann Zahlung per Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder sonstigen angebotenen Zahlungswegen verlangen.

Im Falle einer SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat. Rücklastschriftkosten, die der Kunde zu vertreten hat, sind vom Kunden zu erstatten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen.

Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist Leistungen zurückzuhalten oder den Zugang zum Portal vorübergehend zu sperren.

Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen vierzehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 20 Preisänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für laufende Leistungen mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anzupassen, wenn sich Kosten, Leistungsumfang, technische Anforderungen, gesetzliche Anforderungen, Lizenzkosten, Hostingkosten, Personalkosten, Einkaufspreise, Versicherungsprämien oder sonstige preisbildende Faktoren ändern.

Eine Preisänderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen, wenn er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist.

Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung hinweisen.

Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die geänderte Vergütung ab Beginn der nächsten Vertragslaufzeit als vereinbart.

§ 21 Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem gebuchten Paket.

Ist keine abweichende Laufzeit vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Verlängerungslaufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

a) der Kunde trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist,b) der Kunde das Portal rechtswidrig, missbräuchlich oder vertragswidrig nutzt,c) der Kunde Rechte des Anbieters oder Dritter erheblich verletzt,d) der Kunde unrichtige Angaben macht, die für die Leistung wesentlich sind,e) der Kunde seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt,f) der Kunde Sicherheitsmaßnahmen umgeht oder gefährdet,g) die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar ist.

Mit Vertragsende endet das Recht des Kunden zur Nutzung des Portals und der Cloud-Services.

§ 22 Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende

Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine im Portal gespeicherten Daten im jeweils angebotenen Format exportieren, soweit technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe nicht entgegenstehen.

Nach Vertragsende kann der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von einem Monat eine Möglichkeit zum Datenexport bereitstellen, sofern keine Sperrung aus wichtigem Grund erfolgt ist.

Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Anbieter berechtigt, Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende diejenigen Daten zu sichern, die er weiterhin benötigt.

Eine Wiederherstellung nach Löschung ist nicht geschuldet.

§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, soweit personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, Ansprechpartner oder sonstiger betroffener Personen im Portal verarbeitet werden.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Eingabe, Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich.

Der Kunde hat betroffene Personen, insbesondere Beschäftigte, soweit erforderlich über die Datenverarbeitung zu informieren.

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und Weisungen des Kunden, soweit keine eigene gesetzliche Verpflichtung oder eigene Verantwortlichkeit besteht.

Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zulässig ist.

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart, erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine medizinischen Diagnosen, Untersuchungsergebnisse oder sonstigen besonders sensiblen Daten in das Portal eingegeben werden, soweit hierfür keine ausdrückliche vertragliche und datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

§ 24 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Betriebsdaten, Kundendaten, Unterlagen, Konzepte, Zugangsdaten, technischen Informationen und sonstigen vertraulichen Inhalte streng vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet werden.

Die Parteien werden vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, unbefugten Zugriff, Missbrauch und unbefugte Offenlegung schützen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt geworden sind.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 25 Nutzungsrechte

Alle Rechte an Software, Portal, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Auswertungslogiken, Fragebögen, Ampelsystemen, Vorlagen, Texten, Dokumentationsstrukturen, Berichten, Marken, Designs, Konzepten, Methoden und sonstigen Inhalten des Anbieters verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.

Der Anbieter räumt dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung der vereinbarten Leistungen für den eigenen internen Geschäftsbetrieb ein.

Vom Anbieter bereitgestellte Arbeitsergebnisse, Berichte, Vorlagen, Maßnahmenpläne, Unterweisungsvorlagen, Statusberichte und sonstige Dokumente dürfen vom Kunden nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.

Eine Weitergabe an Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherer, Steuerberater, Rechtsberater, Fachkräfte, Betriebsärzte oder sonstige vom Kunden beauftragte Berater ist zulässig, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder organisatorischer Zwecke des Kunden erforderlich ist.

Eine kommerzielle Weiterverwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an fremde Betriebe, Nutzung für Dritte oder Nachbildung der Systemlogik ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

§ 26 Kundendaten und Inhalte des Kunden

Der Kunde bleibt Eigentümer und Verantwortlicher der von ihm eingebrachten Daten und Inhalte.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm hochgeladene oder eingegebene Daten, Dokumente, Texte, Bilder, Logos, Dateien und sonstige Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, Kundendaten und Inhalte im erforderlichen Umfang zu verarbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen und zu nutzen, soweit dies zur Vertragserfüllung, Sicherung, Wartung, Supportleistung, Datenwiederherstellung oder sonstigen vereinbarten Leistung erforderlich ist.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Kundendaten oder Kundeninhalte inhaltlich auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen.

Wird der Anbieter wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von hieraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 27 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen, Dokumente, Auswertungen, Berichte, Vorlagen, Portalzugänge und sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel, Unvollständigkeiten oder Abweichungen zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung, in Textform und unter nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen insoweit als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 28 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass entgeltliche Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.

Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit, Eignung für besondere Zwecke, behördliche Anerkennung, vollständige Rechtskonformität des Kundenbetriebs oder bestimmte externe Bewertung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Leistungen für sämtliche Geschäftsabläufe, Betriebsarten, Sonderrisiken oder individuellen Zwecke des Kunden geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Eignung der gebuchten Leistungen für seine Zwecke zu überzeugen.

Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung, Ersatzleistung, Workaround, Aktualisierung oder sonstige geeignete Maßnahme zu beseitigen.

Keine Mängel sind insbesondere Störungen, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, die beruhen auf:

a) unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden,b) unterlassener Mitwirkung des Kunden,c) nachträglichen Änderungen der betrieblichen Verhältnisse,d) fehlender Umsetzung empfohlener Maßnahmen,e) kundenseitiger IT-Störung,f) fehlerhafter Nutzung des Portals,g) Drittsoftware oder Drittleistungen,h) nicht autorisierten Änderungen,i) Nutzung unter nicht vorgesehenen technischen Bedingungen,j) Schadsoftware oder Angriffen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen.

§ 29 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung der Höhe nach auf die vom Kunden für die betroffene Leistung gezahlte Nettovergütung der letzten zwölf Monate vor Schadenseintritt begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden, Produktionsausfall, Bußgelder, behördliche Maßnahmen, berufsgenossenschaftliche Maßnahmen, Versicherungsnachteile oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von Absatz 1 vorliegt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Nachteile, Beanstandungen, Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder sonstige Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde:

a) unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben macht,b) Änderungen nicht mitteilt,c) Unterlagen nicht prüft,d) Vorlagen nicht anpasst,e) Maßnahmen nicht umsetzt,f) Unterweisungen nicht ordnungsgemäß durchführt,g) Prüfungen nicht veranlasst,h) Fristen nicht überwacht,i) gesetzlich erforderliche Fachpersonen nicht bestellt,j) die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen nicht kontrolliert.

Der Anbieter haftet nicht für die tatsächliche Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten durch den Kunden. Diese Verantwortung verbleibt beim Kunden.

Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, soweit der Datenverlust vom Anbieter zu vertreten ist.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 30 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereiches liegen.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energieversorgung, Telekommunikation, Rechenzentren, Internetinfrastruktur, Cloudanbietern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Leistungspflichten werden für die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit ausgesetzt.

§ 31 Subunternehmer und Fachpartner

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Fachkräfte, Betriebsärzte, Brandschutzexperten, IT-Dienstleister, Hostinganbieter, Rechenzentrumsbetreiber oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, erfolgt der Einsatz von Unterauftragnehmern nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen verantwortlich, soweit der Anbieter die jeweilige Leistung selbst schuldet.

Werden Leistungen Dritter lediglich vermittelt, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. In diesem Fall kommt der Vertrag über die Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

§ 32 Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

Mitteilungen, Rechnungen, Fristinformationen, Wartungshinweise, Vertragsinformationen und sonstige Erklärungen können elektronisch übermittelt werden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass elektronische Mitteilungen des Anbieters empfangen und zur Kenntnis genommen werden können.

§ 33 Referenzen

Der Anbieter darf den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

Eine Zustimmung kann in Textform erteilt und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 34 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

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